HERBAG AREAL

2005 kaufte die Ortsgemeinde das Herbag-Areal mit einer Gesamtfläche von rund 40’000 m2. Mit diesem Kauf konnte ein grosses Baugebiet gesichert werden, dessen Entwicklung sich stark auf das Erscheinungsbild Schmerikons auswirken wird. Das Industriegebiet soll nach Ablauf der Mietverträge etappenweise in ein Wohngebiet transformiert werden (vergl. dazu Projekt-Herbag-Areal).

In der Zwischenzeit werden die Flächen und Gebäulichkeiten als Lager und Gewerberäume vermietet.

Aktuell sind alle Flächen vermietet.

Weitere Auskünfte: Andreas Kuster (andreas.kuster(at)ortsgemeinde-schmerikon.ch)

  • Situationsplan

ÜBERBAUUNG HERBAG AREAL

Angesichts des aufwendigen Umzonungs- und Projektierungsverfahrens beschloss die Bürgerschaft 2009, die Planung frühzeitig an die Hand zu nehmen und bewilligte einen Kredit für einen Studienwettbewerb.
Damit wurde der Rahmen der früheren Machbarkeitsstudien ausgedehnt und städtebauliche Studien erwartet.

Gute Planung ist die Voraussetzung für ein gutes Ergebnis

STUDIENAUFTRAG HERBAG AREAL

Programm Studienauftrag

Eine Jury aus Fachexperten und dem Verwaltungsrat beurteilte die eingereichten Arbeiten und empfahl den Beitrag des Teams Nahako Hara Zeno Vogel (heute: office haratori) zur Weiterbearbeitung.

Fortschritte im Projekt

BERICHTE HERBAG AREAL

Siegerprojekt Hara Vogel

Dafür bewilligte die Bürgerschaft im März 2012 den entsprechenden Kredit.

  1. Vorstudie: Es wird das Entwicklungspotenzial für den gesamten Teil südlich der Allmeindstrasse betrachtet. Diese Studie soll Auskunft geben über künftige Freiräume, Landschaft, Transformationen, Dichte und dient zur Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes.
  2. Richtplan: Entwerfen eines Masterplanes für das Herbag Areal sowie Aufzeigen von Überbauungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im erweiterten Perimeter.
  3. +4. Gestaltungsplan: Ziel dieses Auftrages ist es, einen genehmigten Gestaltungsplan zu erhalten, welcher die Grundlage für eine etappierte Überbauung bildet.

Im März 2013 nahm die Schweizer Bevölkerung das revidierte Raumplanungsgesetz an, was (auch) für die weitere Planung auf dem Herbag Areal Auswirkungen hatte. Am 1. Mai 2014 trat ein Moratorium in Kraft, wonach während der Überarbeitung der kantonalen Richtpläne Neueinzonungen nur bei flächengleicher Auszung möglich sind.

Die Kantone wurden angehalten, ihre Richtpläne innert 5 Jahren zu überarbeiten.

Solange diese Richtpläne vom Bund nicht genehmigt werden herrscht eine gewisse Rechtsunsicherheit, was an Umzonungen grosser Industrie- in Wohn und Gewerbezonen möglich ist und entsprechend sind die kantonalen Ämter mit verbindlichen Aussagen eher zurückhaltend.

2015 wurde aber klar, dass Umzonungen (auch grosser Flächen) nicht unter das Moratorium fallen, da dadurch die Bauzonen insgesamt nicht vergrössert werden. Damit war der Weg für eine Teilzonenplanänderung grundsätzlich frei.
Die Planer wurden angewiesen, ein Richtprojekt über die gesamte Fläche zu erarbeiten. Dieses soll dann die Grundlage für die Ausarbeitung des Teilzonenplanes durch den Ortsplaner der politischen Gemeinde werden.
Im September 2016 wurde der Gemeinderat ersucht, diesen Auftrag zu erteilen und das Vorprüfungsverfahren beim AREG in die Wege zu leiten.

Ende 2017 wurde der südliche Teil des Herbag-Areals umgezont. 17’704 m2 wurden neu in die Wohnzone W4 und 4’710 m2 in die Wohn-Gewerbe-Zone WG3 umgezont. Die nördliche Parzellenfläche von 14’034 m2 bleibt bis zur nächsten Zonenplanänderung in der Industriezone.
2019 wurde das Richtprojekt vom Planungsteam um Office Haratori Architektur und Lorenz Eugster Landschaftsarchitektur vertieft, so dass nun der Sondernutzungsplan ausgearbeitet werden kann.

Platz für verschiedene Ideen

VERMIETUNG HERBAG AREAL

Aktuell findet auf dem Herbag Areal eine Zwischennutzung durch Gewerbebetriebe statt.

Weitere Auskünfte: Andreas Kuster